Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beach Operation „Zeezicht“ B.V.

Das private Unternehmen Strand Exploitatie „Zeezicht“ B.V. (im Folgenden: „Zeezicht“) ist registriert bei der

Handelskammer unter der Nummer 27076928 und befindet sich in Zeekant 92C (2586JB) in 's-

Den Haag.

TEIL 1 — ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS GASTGEWERBE

Artikel 1 — Bedingungen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2. Angebot: jedes Angebot oder Angebot an den Kunden zur Vermietung des Mietobjekts und/oder

Bereitstellung von Dienstleistungen und/oder Aktivitäten durch „Zeezicht“.

3. Firma: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.

4. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder einer Geschäftstätigkeit handelt.

5. Dienstleistungen: Die Dienstleistungen, die „Sea View“ anbietet, sind die Vermietung verschiedener Räume im weitesten Sinne,

bietet nicht nur verschiedene Workshops an, organisiert Speisen und Getränke,

Nutzung von Künstler/DJs und Anbieten von Foto- und Videodiensten.

6. „Meerblick“: der Lieferant eines Produkts, der Dienstleister, der dem Kunden Dienstleistungen anbietet

und/oder der Auftragnehmer, der andere die Arbeiten selbständig oder unter seiner Leitung ausführen lässt.

7. Kunde: das Unternehmen oder der Verbraucher, der „Sea View“ für die von „Sea View“ erbrachten Dienstleistungen beauftragt hat oder dem „Sea View“ im Rahmen einer Vereinbarung einen Vorschlag unterbreitet hat.

6. Vermietet: das bewegliche Eigentum, das vom Vermieter vermietet wird.

7. Mieter: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und

Mit „Sea View“ wird (aus der Ferne) ein Vertrag über die Vermietung des Mietobjekts geschlossen.

8. Vereinbarung: jegliche Vereinbarung und andere Verpflichtungen zwischen dem Kunden und „Zeezicht“,

sowie Vorschläge von „Sea View“ für Dienstleistungen, die dem Kunden von „Zeezicht“ erbracht werden und die vom Kunden akzeptiert und von „Zeezicht“ akzeptiert und ausgeführt wurden, wodurch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein untrennbares Ganzes bilden.

9. Aktivitäten: Die Aktivitäten, die „Sea View“ anbietet, sind alle (unterstützend)

Aktivitäten im weitesten Sinne des Wortes innerhalb des Auf- und Abbaus des Partycafés und der

(alle) anderen Aktivitäten, die im Namen des Kunden durchgeführt wurden.

10. Künstler/DJ: jemand, der seine kreativen Talente einsetzt, um Kunst zu machen und/oder Musik zu machen.

11. Leistung: eine Veranstaltung oder eine andere Veranstaltung, für die der Kunde einen Künstler/DJ engagieren möchte oder engagiert hat.

12. Vereinbarung mit dem Künstler: die (schriftliche) Vereinbarung zwischen „Zeezicht“ und einem Dritten über (eine) gebuchte (n) Aufführung (en) des Künstlers.

13. Mitarbeiter: Mitarbeiter, die bei einem Unternehmen oder einer Institution angestellt sind, und/oder Freiberufler.

14. Webseite: https://www.zeezicht.nl

Artikel 2 — Anwendbarkeit

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes „Sea View“ -Angebot, jede Vereinbarung

zwischen „Zeezicht“ und dem Kunden und bei jeder Vermietung, Dienstleistung und/oder Arbeit, die von „Zeezicht“ erbracht wird

wird angeboten.

2. Vor Abschluss einer Vereinbarung stehen dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Wenn dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich ist, wird „Zeezicht“ dem Kunden mitteilen, wie der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.

3. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. In Ausnahmesituationen

auf allgemeine Geschäftsbedingungen wird verzichtet, sofern dies ausdrücklich und schriftlich mit „Zeezicht“ vereinbart wird

einverstanden.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte und Folgeaufträge des Kunden.

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.

6. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die für nichtige/annullierte Bestimmung (en) werden durch eine Bestimmung mit derselben Bedeutung wie die ursprüngliche Bestimmung ersetzt.

7. Unsicherheiten in Bezug auf den Inhalt, die Erklärung oder Situationen, die in dieser Allgemeinen Datenschutzerklärung nicht geregelt sind

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüft und interpretiert werden.

8. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/sie Bezug genommen wird, sollte dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie verstanden werden, sofern und soweit zutreffend.

10. Für den Fall, dass „Zeezicht“ nicht immer die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt hat, bleibt es berechtigt, die vollständige oder teilweise Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

11. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem ein Kunde

befindet sich am Standort „Zeezicht“.

Artikel 3 — Das Angebot

1. Alle Angebote von „Zeezicht“ sind kostenlos und vorbehaltlich des Lagerbestands, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder nicht spezifisch ist

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gültig, dies ist ausdrücklich im Angebot angegeben.

2. „Sea View“ ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn es vom Kunden innerhalb von 7 Tagen schriftlich bestätigt wird. Nichtsdestotrotz hat „Sea View“ das Recht, einen Vertrag mit einem (potenziellen)

Den Kunden aus einem guten Grund für „Sea View“ abzulehnen.

3. Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Dienste. Die Beschreibung ist ausreichend

spezifiziert, damit der Kunde das Angebot gut beurteilen kann.

Alle Informationen im Angebot sind nur ein Hinweis und können kein Grund für irgendwelche sein

Entschädigung oder Kündigung des Vertrags.

4. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgebestellungen.

5. Die im Angebot „Sea View“ angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich Richtwerte und geben dem Kunden

darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Auflösung oder Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

einverstanden.

Artikel 4 — Abschluss der Vereinbarung

1. Die Vereinbarung kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot oder eine Vereinbarung abgibt

hat „Zeezicht“ angenommen, indem er eine unterschriebene Kopie (gescannt oder Original) an „Zeezicht“ zurückgeschickt hat oder dem Angebot per E-Mail ausdrücklich und unmissverständlich zugestimmt hat oder weil „Zeezicht“ den Vertrag tatsächlich ausführt.

2. „Sea View“ hat das Recht, den (unterzeichneten) Vertrag innerhalb von 5 Werktagen danach zu kündigen

Erhalt der Annahme.

3. „Sea View“ ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde dies vernünftigerweise hätte tun können

Ich habe erwartet oder hätte verstehen müssen oder verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Kunde kann aus diesem Fehler oder dieser Überschreibung keine Rechte ableiten.

4. Wenn der Kunde eine Bestellung storniert, die bereits bestätigt wurde, wird diese bereits wirksam

entstandene Kosten (einschließlich der aufgewendeten Zeit), die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

5. Jede mit „Zeezicht“ geschlossene Vereinbarung oder ein Projekt, das vom Kunden abgeschlossen wird, um

„Seaview“ wird verliehen, gehört dem Unternehmen und nicht einer einzelnen Person, die mit „Sea View“ in Verbindung steht.

6. Das Widerrufsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Wenn der Vertrag von mehreren Kunden abgeschlossen wird, ist jeder Kunde

gesondert, gesamtschuldnerisch und gesamtschuldnerisch für die Einhaltung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Bestimmungen haften

Verpflichtungen.

8. Eine (Hotel-) Vereinbarung, die von Vermittlern geschlossen wird, unabhängig davon, ob sie im Namen ihrer Beziehung (en) stehen oder nicht,

gelten ebenfalls als auf Kosten und Risiko dieser Vermittler geschlossen. Der fragliche

Gast (er) und der/die Vermittler haften jeweils gesamtschuldnerisch für die Zahlung der

gemäß der Vereinbarung fällig.

9. Bis zu einer Woche vor der Reservierung können alle Anpassungen vorgenommen und bearbeitet werden.

Danach ist, sofern nicht anders vereinbart, keine Änderung mehr möglich.

Artikel 5 — Dauer der Vereinbarung

1. Die Vereinbarung wird für die im Angebot angegebene Dauer geschlossen, sofern nicht anders

einverstanden.

2. Sowohl der Kunde als auch „Zeezicht“ können den Vertrag aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung kündigen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wurde und sie ihren Verpflichtungen immer noch nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dies beinhaltet auch die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden.

3. Die Kündigung des Vertrags hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden, sofern „Zeezicht“ zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Arbeiten ausgeführt oder Leistungen erbracht hat. Der Kunde muss das vereinbarte Honorar zahlen.

4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags ist der Kunde derjenige, der bis dahin

tatsächliche Kosten, die von „Zeezicht“ zu zahlen sind, zum vereinbarten (Stunden-) Satz. Die

Die Zeiterfassung für „Zeezicht“ führt hierher.

5. Sowohl der Kunde als auch „Zeezicht“ können den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ohne weitere Ankündigung schriftlich kündigen, falls eine der Parteien die Sperrung von

Die Zahlung wurde geleistet, Konkurs wurde angemeldet oder das betreffende Unternehmen endet aufgrund einer Liquidation.

Wenn eine der oben genannten Situationen eintritt, ist „Seaview“ niemals zur Rückerstattung verpflichtet

von bereits erhaltenen Geldern und/oder Entschädigungen.

Artikel 6 — Erbringung der Dienstleistung

1. „Seaview“ wird sich bemühen, die vereinbarte Leistung mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erbringen, die von einem guten Dienstleister verlangt wird. „Zeezicht“ garantiert professionellen und unabhängigen Service. Alle Dienstleistungen werden auf der Grundlage einer Aufwandspflicht erbracht, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ein Ergebnis vereinbart, das ausführlich beschrieben wurde.

2. Die Vereinbarung, auf deren Grundlage „Sea View“ die Dienstleistungen erbringt, bestimmt den Umfang und den Umfang der Dienstleistung. Die Vereinbarung wird nur zugunsten von ausgeführt

Kunde. Dritte können aus dem Inhalt der erbrachten Dienste keine Rechte ableiten

Zusammenhang mit der Vereinbarung.

3. Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten bilden die Grundlage für die von „Zeezicht“ bereitgestellten Informationen und Daten

Die angebotenen Dienstleistungen und Preise basieren auf ihnen. „Zeezicht“ behält sich das Recht vor, seine Dienstleistungen und Preise anzupassen, wenn die bereitgestellten Informationen falsch und/oder unvollständig zu sein scheinen.

4. Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist „Sea View“ nicht verpflichtet oder verpflichtet, die Anweisungen von zu befolgen

Um mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, falls sich daraus der Inhalt oder der Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ergibt

wird geändert. Wenn die Anweisungen weitere Arbeiten für „Sea View“ vorsehen,

Der Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten entsprechend zu erstatten

Grundlage eines neuen Zitats.

5. „Sea View“ ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Erbringung der Dienste zu beauftragen

wechseln.

6. Wenn Art und Dauer des Auftrags dies erfordern, wird „Zeezicht“ den Kunden in der Zwischenzeit in der vereinbarten Weise über den Fortschritt auf dem Laufenden halten.

7. Die Erbringung der Dienste basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Wenn die Informationen geändert werden müssen, kann dies Auswirkungen auf jeden festgelegten Zeitplan haben. „Zeezicht“ haftet niemals für die Anpassung des Zeitplans. Wenn sich der Beginn, die Durchführung oder die Lieferung der Dienstleistungen verzögern, weil der Kunde beispielsweise nicht alle angeforderten Informationen oder nicht alle angeforderten Informationen im gewünschten Format zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend kooperiert, ein Vorschuss nicht rechtzeitig bei „Zeezicht“ eingegangen ist oder aufgrund anderer Umstände auf Kosten und Gefahr des Kunden eine Verzögerung eintritt, ist „Zeezicht“ berechtigt, die (Auf-) Lieferfrist angemessen zu verlängern.. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die sich aus einer Verzögerung aufgrund einer der oben genannten Ursachen ergeben, gehen zu Lasten und Gefahr des Kunden.

8. „Sea View“ ist berechtigt, jederzeit und ohne Vorankündigungsfrist Bewirtungsleistungen für

den Gast zu kündigen oder zu suspendieren, wenn der Kunde gegen das Haus und/oder die Verhaltensregeln verstößt oder sich anderweitig so verhält, dass die Ordnung und der Seelenfrieden in „Sea View“ und/oder im normalen Betrieb

das ist gestört. Der Kunde ist dann verpflichtet, „Sea View“ auf erste Anfrage zu verlassen. Es liegt im alleinigen Ermessen von „Sea View“, solche Maßnahmen durchzuführen.

9. „Sea View“ hat aufgrund der begründeten Befürchtung, die Öffentlichkeit zu stören, Anspruch auf die Vereinbarung

sofort und ohne gerichtliche Intervention bestellen, ohne verpflichtet zu sein, dem Kunden entstandene oder erlittene Schäden zu erstatten.

10. „Sea View“ ist nicht verpflichtet, Waren vom Kunden entgegenzunehmen und/oder zu lagern.

„Zeezicht“ ist daher nicht verantwortlich und/oder haftbar für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Kunden, das „Zeezicht“ sich geweigert hat, entgegenzunehmen und/oder zu lagern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und für Schadensersatz.

11. Die Option „Meerblick“ ist für die Mitnahme von Haustieren nicht verpflichtend und kann an Bedingungen geknüpft werden. Für die Zulassung von Assistenzhunden gelten die geltenden Gesetze und Vorschriften.

12. Wenn der Kunde eine Reservierung vorgenommen hat und ohne vorherige Ankündigung nicht später als eine halbe Stunde zur vereinbarten reservierten Zeit erscheint, verfällt die Reservierung des Kunden.

13. In Verbindung mit den Wetterbedingungen ist „Zeezicht“ jederzeit berechtigt, dem Kunden einen

eine Alternative anzubieten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das Aufstellen eines Zeltes,

ohne dass der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags hat. Im schlimmsten Fall beinhaltet dies auch die Verschiebung der Reservierung aufgrund von Kapazitätsproblemen.

14. Der Kunde ist sich bewusst, dass „Zeezicht“ die geltenden Gesetze einhalten muss und

Vorschriften einschließlich Lärmbeschränkungen, Öffnungszeiten und anderer Angelegenheiten. Anfragen des Kunden, die über diese gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, können nicht bearbeitet werden.

Artikel 7 — Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von „Zeezicht“ angeforderten Informationen sowie die entsprechenden Anlagen zur Verfügung zu stellen und

Wenn „Zeezicht“ die entsprechenden Informationen und Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Arbeiten und in der gewünschten Form zur korrekten und effizienten Behebung des Fehlers bereitstellt, ist es möglich, dass „Zeezicht“ nicht in der Lage ist, die entsprechenden Dokumente vollständig zu implementieren und/oder zu liefern. Die Folgen einer solchen Situation gehen zu jeder Zeit auf Kosten und Gefahr des Kunden.

2. „Zeezicht“ ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Kunden in Bezug auf die Informationen auf dem Laufenden zu halten, falls sich diese im Laufe der Zeit geändert haben, und „Zeezicht“ ist auch nicht verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die von „Zeezicht“ für Dritte zusammengestellt und/oder im Rahmen der Vereinbarung an Dritte weitergegeben wurden.

3. „Sea View“ kann, falls dies für die Durchführung des Abkommens erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls ist „Zeezicht“ berechtigt, seine Arbeit bis zum Erhalt der Informationen auszusetzen, ohne dem Kunden aus irgendeinem Grund eine Entschädigung zahlen zu müssen. Im Falle geänderter Umstände muss der Kunde „Zeezicht“ unverzüglich, spätestens jedoch 3 Arbeitstage nach Bekanntwerden der Änderung, benachrichtigen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, stets die geltenden Haus- und Verhaltensregeln von „Zeezicht“ einzuhalten

behalten und wird immer die angemessenen Anweisungen von „Sea View“ befolgen. Das Haus und/oder die Verhaltensregeln

werden immer oral verabreicht und sind auch an einer sichtbaren Stelle sichtbar. In der

der Kontext von Sicherheit, Identifizierung, Lebensmittelsicherheit/Hygiene und Begrenzung von Belästigungen ist

Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken.

Artikel 8 — Beratung

1. „Sea View“ kann, sofern dazu beauftragt, Ratschläge, Maßnahmenpläne, Entwurf, Berichterstattung, Planung und/oder Berichterstattung für den Service ausarbeiten. Der Inhalt ist unverbindlich und hat nur beratenden Charakter, aber „Zeezicht“ wird seine Sorgfaltspflichten einhalten. Der Kunde entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob er den Ratschlägen Folge leistet.

2. Die Beratung von „Zeezicht“, in welcher Form auch immer, kann niemals als verbindliche Beratung angesehen werden.

3. Auf erste Anfrage von „Zeezicht“ ist der Kunde verpflichtet, von ihm unterbreitete Vorschläge zu unterbreiten

Bewertung. Wenn „Zeezicht“ seine Arbeit verzögert, weil der Kunde ein von „Zeezicht“ unterbreitetes Angebot nicht oder nicht rechtzeitig prüft, ist der Kunde jederzeit für die daraus resultierenden Folgen, wie z. B. Verzögerungen, verantwortlich.

4. Die Art des Dienstes bedeutet, dass das Ergebnis immer abhängig ist von

externe Faktoren, die die Beratung von „Zeezicht“ beeinflussen können, wie z. B. die Qualität, Genauigkeit und rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Informationen und Daten durch den Kunden und seine Mitarbeiter und/oder Gäste und/oder Mitteilnehmer. Der Kunde ist verantwortlich für die Qualität sowie für die rechtzeitige und korrekte Lieferung der erforderlichen Daten und Informationen.

5. Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten schriftlich „Zeezicht“ sagen

Umstände melden, die wichtig sind oder sein könnten, einschließlich aller Punkte und Prioritäten, auf die der Kunde achten möchte.

Artikel 9 — Alkoholkonsum

1. Beim Konsum alkoholischer Getränke gilt das gesetzliche Mindestalter.

2. Alkohol kann ein Risiko für die menschliche Gesundheit, die Aussagen von „Sea View“ und die Haare darstellen

Vertreter wie „In Maßen genießen“ und „Nix18“ sollten daher niemals als medizinischer Rat konsultiert werden

interpretiert werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Arzt oder Ernährungsberater.

3. Alkohol sollte nur oral eingenommen werden.

Artikel 10 — Zusätzliche Aktivitäten und Änderungen

1. Wenn sich während der Ausführung der Vereinbarung herausstellt, dass die Vereinbarung geändert werden muss

werden oder auf Wunsch des Kunden weitere Arbeiten erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen

Um vom Kunden Ergebnisse zu erzielen, ist der Kunde verpflichtet, diese zusätzlichen Aktivitäten zum vereinbarten Preis zu erstatten.“ „Zeezicht“ ist nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen, und kann verlangen, dass der Kunde eine separate Vereinbarung abschließt und/oder zu diesem Zweck an einen autorisierten Dritten verwiesen wird.

2. Wenn die zusätzlichen Arbeiten auf die Fahrlässigkeit von „Sea View“ zurückzuführen sind, ist „Sea View“ a

falsch eingeschätzt hat, ob die fragliche Arbeit unzumutbar gewesen sein könnte

vorausgesetzt, diese Kosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

Artikel 11 — Preise und Bezahlung

1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), sofern nicht anders vereinbart.

2. „Zeezicht“ erbringt seine Dienstleistungen gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Die Kosten von

Die Aktivitäten werden anschließend auf der Grundlage der von „Seaview“ erstellten berechnet

Zeitregistrierung (nachträgliche Berechnung).

3. Die Reisezeit zugunsten des Kunden und die damit verbundenen Reisekosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten Dritter zu tragen, die nach Zustimmung des Kunden

„Sea View“ genutzt werden, vollständig erstattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Die Parteien können vereinbaren, dass der Kunde einen Vorschuss oder eine Anzahlung leisten muss.

Wenn ein Vorschuss oder eine Anzahlung vereinbart wurde, muss der Kunde die Vorauszahlung/Anzahlung leisten

Kaution, die vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung zu zahlen ist. Zu diesem Zweck kann der Kunde auf Anfrage seine Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich eines Ausdrucks oder einer Kopie der Kreditkarte des Kunden, um die Einzahlung und die Möglichkeit, sie so weit wie möglich abzuziehen, sicherzustellen. „Seaview“ ist berechtigt, die Rechnung gegen die Kaution/Kaution zu begleichen.

6. Der Kunde kann aus einem vorab ausgestellten Budget keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

7. „Sea View“ ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife jährlich entsprechend den geltenden Inflationsraten zu erhöhen. Andere Preisänderungen während der Vereinbarung sind nur möglich, wenn und soweit sie in der Vereinbarung ausdrücklich festgelegt sind.

8. Wenn der Kunde eine Umsatzgarantie ausgestellt hat, ist der Kunde verpflichtet, die im Vertrag enthaltene Umsatzgarantie zu zahlen.

9. Der Kunde muss diese Kosten plötzlich, ohne Abrechnung oder Aussetzung, innerhalb der angegebenen Frist zahlen

Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist auf die ihr mitgeteilte Kontonummer und die Einzelheiten von „Zeezicht“ zu zahlen.

10. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Konkurs, unfreiwilliger Liquidation oder Zahlungsaufforderung gegen den Kunden werden die Zahlung und alle anderen Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sofort fällig und zahlbar.

11. Dem Kunden ist es untersagt, am Standort „Zeezicht“, einschließlich der Terrasse, selbst zu essen und/oder zu trinken, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn und soweit es „Seaview“ erlaubt, kann sie weitere Bedingungen, wie z. B. die Zahlung einer weiteren Gebühr, an sie knüpfen.

Artikel 12 — Inkassopolitik

1. Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und nicht im Rahmen seiner Zahlungsverpflichtung

wenn die angegebene Zahlungsfrist ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen von

gesetzlich in Verzug. Der Kunde, der Verbraucher ist, sendet zunächst eine schriftliche Mahnung

innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung eingegangen, noch bis zum

zur Zahlung der Zahlungsverpflichtung einschließlich der Verwaltungskosten, einschließlich einer Abrechnung der

außergerichtliche Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt,

bevor sie in Verzug gerät.

2. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug gerät, hat „Zeezicht“ Anspruch auf die gesetzlichen Handelszinsen vom ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung sowie auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gemäß der Skala der Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012.

3. Wenn für „Sea View“ mehr oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind,

Diese Kosten sind erstattungsfähig. Die gesamten anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

Artikel 13 — Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

1. „Zeezicht“ geht sorgfältig mit den (persönlichen) Daten des Kunden um und wird

Verwendung gemäß den geltenden Normen. Auf Anfrage informiert „Zeezicht“ die betroffene Person darüber.

2. Der Kunde ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten, die verwendet werden von

ein „Sea View“ -Service wird gerade bearbeitet. Der Kunde garantiert auch, dass der Inhalt der

Daten sind nicht rechtswidrig und verletzen keine Rechte Dritter. In diesem Zusammenhang entschädigen Sie. Kunde „Zeezicht“ gegen alle (rechtlichen) Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Informationen oder der Ausführung des Vertrags.

3. Wenn „Sea View“ gemäß der Vereinbarung zur Gewährleistung der Informationssicherheit erforderlich ist,

diese Sicherheit entspricht den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

4. Im Gebäude von „Zeezicht“ verloren gegangene oder zurückgelassene Gegenstände und Zubehör, die verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden von

Wenn der Kunde gefunden wird, muss er so schnell wie möglich in „Zeezicht“ sein

kapitulierte. Wenn sich der Rechtsinhaber nicht innerhalb eines Jahres nach Rückgabe des Fundgutes meldet

Wenn Sie Gegenstände an „Zeezicht“ gemeldet haben, erwirbt „Zeezicht“ die Eigenschaft. Wenn „Sea View“ von

Der Kunde schickt ihm zurückgelassene Gegenstände zu, dies erfolgt ausschließlich auf Kosten und

Risiko seitens des Kunden. „Zeezicht“ ist niemals zum Versand verpflichtet.

Artikel 14 — Aussetzung und Auflösung

1. „Sea View“ hat das Recht, Speisen und/oder Getränke zu erhalten oder zuzubereiten,

um realisierte Daten, Datenbanken und mehr zu pflegen, falls der Kunde noch nicht

seinen Zahlungsverpflichtungen (vollständig) nachgekommen ist. Dieses Recht bleibt in vollem Umfang in Kraft, wenn ein Grund für die Nutzung von „Sea View“ vorliegt, der in diesem Fall eine Sperrung rechtfertigt.

2. „Zeezicht“ ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, sobald

Der Kunde ist mit der Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich der verspäteten Zahlung seiner Rechnungen, in Verzug. Die Aussetzung wird dem Kunden unverzüglich schriftlich bestätigt.

3. In diesem Fall haftet „Zeezicht“ nicht für Schäden, aus welchen Gründen auch immer, die sich aus der Einstellung ihrer Aktivitäten ergeben.

4. Die Aussetzung (und/oder Auflösung) hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden für bereits ausgeführte Arbeiten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, „Zeezicht“ für alle finanziellen Verluste zu entschädigen, die „Zeezicht“ aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden erlitten hat.

Artikel 15 — Höhere Gewalt

1. „Zeezicht“ haftet nicht, wenn es aufgrund einer Situation höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.

2. Höhere Gewalt seitens „Sea View“ umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: (i)

höhere Gewalt seitens der Lieferanten von „Zeezicht“, (ii) die Nichterfüllung der vom Kunden oder seinen Dritten gegenüber „Zeezicht“ vorgeschriebenen Verpflichtungen der Lieferanten oder

empfohlen, (iii) der Defekt der Software oder Dritter, die an der Erbringung des Dienstes beteiligt sind, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Ausfall von Strom, Internet, Datennetz und/oder

Telekommunikationseinrichtungen, (vi) Erkrankung der Mitarbeiter von „Seaview“ oder von ihnen angestellt

Berater und (vii) andere Situationen, die nach Ansicht von „Zeezicht“ außerhalb seiner Kontrolle liegen und die die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.

3. Im Falle höherer Gewalt haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. In diesem Fall sind alle vor der Kündigung des Vertrags angefallenen Kosten fällig

Kunden werden bezahlt. „Zeezicht“ ist nicht verpflichtet, den Kunden für Verluste zu entschädigen, die durch einen solchen Rücktritt verursacht werden.

Artikel 16 — Haftungsbeschränkung

1. Wird ein in der Vereinbarung festgelegtes Ergebnis nicht erreicht, so gilt ein Mangel von „Sea View“ nur dann als gegeben, wenn „Sea View“ dieses Ergebnis bei der Annahme der Vereinbarung ausdrücklich zugesagt hat.

2. Liegt ein zurechenbarer Mangel von „Zeezicht“ vor, ist „Zeezicht“ nur dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn der Kunde „Zeezicht“ innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels in Verzug gesetzt hat und „Zeezicht“ diesen Mangel anschließend nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat. Die Verzugsmitteilung muss schriftlich eingereicht werden und eine so genaue Beschreibung/Begründung des Mangels enthalten, dass „Zeezicht“ angemessen reagieren kann.

3. Wenn die Erbringung von Dienstleistungen durch „Zeezicht“ zu einer Haftung für „Zeezicht“ führt, ist dies

Die Haftung ist auf den Gesamtbetrag begrenzt, der gemäß dem Vertrag in Rechnung gestellt wird, jedoch nur in Bezug auf den direkten Schaden, den der Kunde erlitten hat, es sei denn, der Schaden ist das Ergebnis von Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit von „Sea View“. Zu den direkten Schäden gehören: angemessene Kosten zur Begrenzung oder Verhinderung direkter Schäden, zur Feststellung der Schadensursache, des direkten Schadens, der Haftung und der Art der Reparatur.

4. Jegliche Beratung von „Zeezicht“, die auf unvollständigen und/oder falschen Informationen des Kunden beruht, ist niemals ein Grund für die Haftung von „Zeezicht“.

5. Der Inhalt der Beratung von „Zeezicht“ ist unverbindlich und nur beratender Natur.

Der Kunde entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob er die hier genannten und die hier genannten Vorschläge unterbreitet.

folgt dem Rat von „Zeezicht“. Alle Konsequenzen, die sich aus der Weiterverfolgung der Beratung ergeben, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Es steht dem Kunden jederzeit frei, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, die von der (vollständigen) Beratung durch „Zeezicht“ abweichen. „Seaview“ unterliegt keiner Rückerstattung, wenn dies der Fall ist.

6. „Sea View“ haftet nicht und/oder ist nicht verpflichtet, Sach- und/oder Körperschäden zu reparieren, die durch die Verwendung von DeMeals verursacht wurden. „Zeezicht“ enthält strenge Benutzeranweisungen, die vom Kunden befolgt werden müssen. Alle Schäden, die durch den Gebrauch entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

7. „Seaview“ garantiert nicht die korrekte und vollständige Übertragung der Inhalte von und von/im Namen von

„Seaview“ -E-Mail gesendet, auch nicht wegen ihres rechtzeitigen Empfangs.

8. Alle Ansprüche des Kunden wegen Mängeln von „Sea View“ verfallen, wenn sie „Zeezicht“ nicht innerhalb eines Jahres schriftlich gemeldet und begründet werden, nachdem der Kunde Kenntnis von den Tatsachen hatte, auf die er seine Ansprüche stützt, oder vernünftigerweise Kenntnis davon haben könnte. Ein Jahr nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien erlischt die Haftung von „Zeezicht“.

Artikel 17 — Vertraulichkeit

1. „Sea View“ und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen eines Auftrags erhalten, vertraulich zu behandeln. Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Auftrag und muss auch dann vorausgesetzt werden, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass es sich um nicht vertrauliche Informationen handelt

Informationen gehen. Vertraulichkeit gilt nicht, wenn die fraglichen Informationen bereits vorhanden sind

ist öffentlich/allgemein bekannt, die Informationen sind nicht vertraulich und/oder die Informationen wurden vom Kunden während der Vereinbarung nicht an „Zeezicht“ weitergegeben und/oder wurden von „Zeezicht“ anderweitig erhalten.

2. Die Vertraulichkeit betrifft insbesondere die Beratung, die von „Sea View“ erstellten Berichte,

Entwürfe, Arbeitsmethoden und/oder Berichterstattung in Bezug auf den Auftrag des Kunden. Es ist

Der Kunde untersagte ausdrücklich, seine Inhalte mit Mitarbeitern, die nicht befugt sind, dies zur Kenntnis zu nehmen, und mit (unbefugten) Dritten zu teilen. Darüber hinaus geht „Zeezicht“ stets mit der erforderlichen Sorgfalt mit allen vom Kunden bereitgestellten geschäftssensiblen Informationen um.

3. Wenn „Meerblick“ gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss vorgeschrieben ist,

(teilweise) vertrauliche Informationen an (mit) per Gesetz oder zuständiges Gericht oder an Dritte weitergeben

sofern „Zeezicht“ kein Ablehnungsrecht geltend machen kann, ist „Zeezicht“ nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen und gibt dem Kunden keinen Grund, den Vertrag zu kündigen.

4. „Zeezicht“ und der Kunde verpflichten auch Dritte, die sie beauftragen können, zur Verschwiegenheitspflicht.

Artikel 18 — Rechte an geistigem Eigentum

1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte an „Zeezicht“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Designs, Modelle, Berichte und Ratschläge, gehören ausschließlich „Zeezicht“ und werden nicht auf den Kunden übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Wenn vereinbart wurde, dass eines oder mehrere der oben genannten Dinge oder Werke von „Zeezicht“

werden auf den Kunden übertragen, ist „Zeezicht“ berechtigt, zu diesem Zweck einen separaten Vertrag abzuschließen und vom Kunden eine angemessene finanzielle Entschädigung zu verlangen. Solche

Die Vergütung muss vom Kunden gezahlt werden, bevor er die entsprechenden Waren oder Arbeiten ausführt

mit den entsprechenden IP-Rechten.

3. Dem Kunden ist es untersagt, alle Dokumente und Software zu verwenden, die über die IP-Rechte verfügen und

Die Urheberrechte von „Zeezicht“ bestehen darin, offenzulegen und/oder zu vervielfältigen, zu modifizieren oder

ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von „Zeezicht“ Dritten zugänglich zu machen (einschließlich der Verwendung für kommerzielle Zwecke). Wenn der Kunde Änderungen an den mit „Meerblick“ gelieferten Artikeln vornehmen möchte, muss „Sea View“ den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen.

4. Dem Kunden ist es untersagt, die Waren und Dokumente, die die geistigen Eigentumsrechte von „Zeezicht“ tragen, anders als in der Vereinbarung vereinbart zu verwenden.

5. Die Parteien werden sich gegenseitig informieren und gemeinsame Maßnahmen ergreifen, falls es zu einer Verletzung von IP-Rechten kommt.

Artikel 19 — Entschädigung und Richtigkeit der Informationen

1. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller

Daten, Informationen, Dokumente und/oder Dokumente, in welcher Form auch immer sie „Zeezicht“ zur Verfügung stellen

im Rahmen einer Vereinbarung zur Verfügung gestellt, sowie für die Informationen, die sie von Dritten erhalten hat

erhalten und die „Zeezicht“ zur Erbringung des Dienstes zur Verfügung gestellt wurden.

2. Der Kunde stellt „Zeezicht“ von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf die rechtzeitige Bereitstellung aller korrekten, zuverlässigen und vollständigen Daten, Informationen, Dokumente und/oder Dokumente ergibt.

3. Der Kunde stellt „Zeezicht“ von allen Ansprüchen des Kunden und von ihm frei

Dritte, die unter ihm oder von Kunden des Kunden beauftragt wurden oder arbeiten, weil es versäumt hat, (rechtzeitig) die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags erforderlichen Subventionen und/oder Genehmigungen einzuholen.

4. Der Kunde stellt „Zeezicht“ von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem

im Namen des Kunden ausgeführte Arbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen, die zur Ausführung des Vertrags und/oder der Handlungen oder Unterlassungen des Kunden gegenüber Dritten verwendet werden können.

Artikel 20 — Beschwerden

1. Wenn der Kunde mit der von „Zeezicht“ erbrachten Dienstleistung nicht zufrieden ist oder anderweitig Beschwerden über die Ausführung seiner Bestellung hat, ist der Kunde verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach dem entsprechenden Grund, der zu der Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können mündlich oder schriftlich unter contact@zeezicht.nlmet unter dem Betreff „Beschwerde“ gemeldet werden.

2. Die Beschwerde muss vom Kunden ausreichend begründet und/oder erklärt werden, damit „Zeezicht“ der

in der Lage sein, eine Beschwerde zu bearbeiten.

3. „Sea View“ wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Eingang der Beschwerde, veröffentlicht

auf die Beschwerde inhaltlich antworten.

4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Artikel 21 — Anwendbares Recht

1. Das Rechtsverhältnis zwischen „Zeezicht“ und dem Kunden unterliegt niederländischem Recht.

2. „Zeezicht“ hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Kunden entsprechend informieren.

3. Bei Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Version maßgebend.

4. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder als Ergebnis der Vereinbarung zwischen „Sea View“ und

Der Kunde wird vom zuständigen Gericht in Den Haag entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen ein anderes zuständiges Gericht bestimmen.

Teil 2 — Zusätzliche Bedingungen für die Vermietung von Räumen

Teil 2 enthält zusätzliche und/oder andere Bestimmungen als Teil 1. Wenn in

Teil 2: Sofern im Vergleich zu Teil 1 keine zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen enthalten sind, wird diesbezüglich auf den Inhalt von Teil 1 verwiesen.

Artikel 22 — Benutzeranweisungen und Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt seinem Bestimmungsort gemäß den

Vereinbarung, ordnungsgemäß verwendet zu werden und Sie selbst.

2. Der Mieter trägt eine unabhängige Verantwortung für die Verwaltung und Verwendung der von „Zeezicht“ gelieferten Waren.

3. Eine Weitervermietung ist untersagt, es sei denn, der Mieter hat die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von „Zeezicht“ erhalten, das Mietobjekt an Dritte zu vermieten.

4. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt so zu nutzen, dass es mit keinem kollidiert

Gesetze, lokale Verordnungen oder andere behördliche Vorschriften, und dass kein Risiko besteht, dass eine behördliche Genehmigung oder behördliche Ausnahme widerrufen wird oder kann. Der Mieter muss auch die Anforderungen oder Vorschriften einhalten, die von oder im Namen von Versorgungsunternehmen und anderen Unternehmen, die für die Gas-, Wasser- und Stromversorgung usw. und/oder deren Transport und/oder Messung verantwortlich sind oder sein werden, festgelegt wurden oder noch festgelegt werden.

5. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt so zu nutzen, dass durch oder im Namen des Mieters und von (dem

Die (Nutzung) der gemieteten Räume (keine Belästigung oder Unannehmlichkeit in irgendeiner Form) wird verursacht durch:

„Meerblick“, die Nachbarn und die Umgebung.

6. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt so zu nutzen, dass keine Schäden an der Umwelt in irgendeiner Form entstehen, wie zum Beispiel durch Emissionen von Stoffen oder durch Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser oder

Luftverschmutzung, tritt auf oder kann vernünftigerweise auftreten. Der Mieter ist verpflichtet, für ausreichend zu sorgen

um Vorkehrungen dagegen zu treffen. Im Falle einer Handlung oder Unterlassung, die gegen diese Verpflichtungen verstößt, ist der Mieter verpflichtet, diese gegenüber „Zeezicht“ und Dritten rechtzeitig, ordnungsgemäß und/oder vollständig zu beseitigen. Der Mieter haftet auch gegenüber „Zeezicht“ und Dritten in vollem Umfang für die Schäden, die durch diese Verschmutzung durch „Zeezicht“ und Dritte verursacht werden, einschließlich der Kosten für die Beseitigung der oben genannten Verschmutzung durch Dritte, wie die Regierung oder „Sea View“, obwohl der Mieter gemäß der Vereinbarung selbst verpflichtet ist, die oben genannten Verschmutzungen zu beseitigen.

7. Der Mieter ist eigenverantwortlich dafür verantwortlich, dass er über die Genehmigungen und/oder Ausnahmen verfügt, die für die vereinbarte Nutzung des Mietobjekts erforderlich sind oder sein werden. Die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters und stellt keine Kündigung des Vertrags aus Gründen dar.

8. Der Mieter muss das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit versichert haben.

9. Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an, in oder durch das Mietobjekt infolge von Frost, Niederschlag, Sturm, anderen Wetterbedingungen, Kurzschluss, Feuer, Leckage usw. zu verhindern.

10. Es ist dem Mieter untersagt, den Grundriss oder die Form des Mietobjekts ganz oder teilweise zu kontrollieren

ohne vorherige schriftliche Genehmigung von „Zeezicht“ etwas ändern oder hinzufügen. „Sea View“ ist nur dann zur Zusammenarbeit verpflichtet, wenn diese Änderungen für die effiziente Nutzung des Mietobjekts erforderlich sind. „Zeezicht“ hat das Recht, die Erteilung einer schriftlichen Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen oder eine Anordnung aufzuerlegen, einschließlich einer Erhöhung des Mietpreises, wenn die Änderungen und Ergänzungen einen triftigen Grund dafür bieten.

11. Änderungen und Ergänzungen, die vom Mieter vorgenommen oder übernommen werden, sind nicht Teil des Mietobjekts und müssen vom Mieter vor oder am Ende des Vertrags rückgängig gemacht oder entfernt werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder nachdem „Zeezicht“ die schriftliche Genehmigung erteilt hat.

12. Der Mieter ist verpflichtet, „Zeezicht“ das Mietobjekt nach Ablauf der Mietzeit zur Verfügung zu stellen und es vertragsgemäß abzuliefern.

13. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen ungerechtfertigter Bereicherung von

„Seaview“ oder Dritte im Zusammenhang mit Änderungen am Mietobjekt, die vom Mieter vorgenommen oder übernommen wurden, und Ergänzungen am Mietobjekt, die bei oder nach Vertragsende nicht rückgängig gemacht oder aus irgendeinem Grund entfernt wurden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben

einverstanden.

14. Der Mieter ist verpflichtet, alle von „Zeezicht“ angeforderten Informationen sowie entsprechende Anlagen zur Verfügung zu stellen und

zugehörige Informationen und Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Mietzeit und in der gewünschten

zur Bereitstellung von Formularen für die ordnungsgemäße und effiziente Ausführung der Vereinbarung. Biene

In Ermangelung dessen kann es vorkommen, dass „Zeezicht“ nicht in der Lage ist, das vollständig zu implementieren

Vereinbarung muss realisiert werden. Die Folgen einer solchen Situation gehen zu jeder Zeit auf Kosten und Gefahr des Mieters.

15. „Sea View“ ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Mieter in Bezug auf die Informationen auf dem Laufenden zu halten, falls sich diese im Laufe der Zeit geändert haben, und „Zeezicht“ ist auch nicht verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die von „Zeezicht“ für Dritte zusammengestellt und/oder im Rahmen des Vertrags an Dritte weitergegeben werden.

16. „Sea View“ kann, falls dies für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls ist „Zeezicht“ berechtigt, die Ausführung des Vertrags bis zum Erhalt der Informationen auszusetzen, ohne dem Mieter aus irgendeinem Grund eine Entschädigung zahlen zu müssen. Im Falle geänderter Umstände muss der Mieter „Zeezicht“ unverzüglich, spätestens jedoch 3 Arbeitstage nach Bekanntwerden der Änderung, benachrichtigen.

Artikel 23 — Pflichten des Vermieters

1. „Sea View“ wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können ausführen und ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Mieter zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist.

2. „Sea View“ sorgt dafür, dass das Mietobjekt in einem guten Zustand bleibt, ohne dass dies von einem Experten durchgeführt wird

zur Lieferung von erkennbaren Mängeln, sofern und/oder soweit Wartungsmängel und/oder andere Mängel erwähnt werden können.

3. Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erfordert, hat „Zeezicht“ das Recht, bestimmte Aktivitäten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.

Artikel 24 — Gestaltung und Dekoration

1. „Sea View“ kann, wenn Sie dazu aufgefordert werden, die Gestaltung der Veranstaltung übernehmen, einschließlich

verstanden, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung eines Designs und Themas, die Entwicklung des Konzepts in Form von Vorschlägen, den Einkauf, die Entwurfsplanung, die Ausführung/Verwaltung und die Vermietung von Requisiten.

2. „Sea View“ wird sich bemühen, die Vereinbarung mit größter Sorgfalt auszuführen

Verhalten, wie es von einem guten Auftragnehmer erwartet werden kann. Alle Dienste werden betrieben am

aufgrund einer Verpflichtung, sich zu bemühen, es sei denn, ein Ergebnis wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart

was ausführlich beschrieben wurde.

3. Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten schriftlich „Zeezicht“

Umstände melden, die wichtig sind oder sein könnten, einschließlich aller Punkte und Prioritäten, auf die der Kunde achten möchte.

4. Event-Styling ist Ausdruck von Kreativität und Geschmack. Wenn der Kunde dem Angebot zustimmt, wie es „Sea View“ verwendet, bedeutet dies auch, dass der Kunde mit dem eigenen Ansatz und Stil des Kunden einverstanden ist, den „Sea View“ verwendet. „Zeezicht“ hat das Recht, die Arbeiten nach eigenem technischen und kreativen Wissen auszuführen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas darüber berichtet hat. Alle spezifischen Anforderungen und Wünsche des Kunden müssen von den Parteien gemeinsam schriftlich festgelegt werden.

5. Wenn das „Sea View“ -Abkommen für die effektive Umsetzung des „Sea View“ -Abkommens erforderlich ist, zusätzlich

Material oder Fachwissen Dritter oder falls sich später herausstellt, dass mehr Zeit benötigt wird, finden Sie hier

Während der Vereinbarung werden zusätzliche Kosten berechnet, die alle auf einer späteren Berechnung beruhen. „Zeezicht“ wird den Kunden rechtzeitig darüber informieren. Der Kunde muss hierfür eine schriftliche Vereinbarung treffen.

6. „Sea View“ kann vom Kunden verlangen, zusätzliche Vereinbarungen zu treffen in Bezug auf

Ausführung, Kosten oder Dauer des Vertrags bei Witterungseinflüssen oder anderen externen Bedingungen

Faktoren verhindern nach Ansicht von „Sea View“ eine wirksame Umsetzung des Abkommens. In einem solchen Fall können solche Umstände zu zusätzlichen Aktivitäten führen.

7. Das Urheberrecht an den Werken von „Zeezicht“ liegt ausschließlich bei „Zeezicht“, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben

einverstanden. Die Erlaubnis zur Nutzung eines Werkes durch den Kunden wird nur

vorab schriftlich in Form einer Lizenz erteilt, beispielsweise nach Art und Umfang von

„Meerblick“ wurde im Angebot beschrieben. Im Hinblick auf die Portabilität des Urheberrechts

Die Zuordnung zu einem Werk oder eine Urheberrechtsverletzung von „Zeezicht“ ist Artikel 25

Es gilt das Urheberrechtsgesetz.

8. Wenn der Kunde das Eigentum an den Werken beantragt, kann dieses nur mit ausdrücklicher Genehmigung von „Zeezicht“ übertragen werden, wobei zusätzliche Kosten berechnet werden. „Zeezicht“ kann verlangen, dass der Kunde zu diesem Zweck eine separate Vereinbarung abschließt. „Zeezicht“ ist jedoch niemals verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.

9. Wenn der Kunde die Fotos zum Thema Styling auf einem Social-Media-Kanal veröffentlicht, muss der Kunde jederzeit „Zeezicht“ als Stylist angeben.

10. Der Kunde darf in Absprache sein eigenes Styling und/oder seine eigenen Dekorationen platzieren

mit „Meerblick“. Wenn dadurch ein Schaden am Artikel entsteht, ist „Zeezicht“ berechtigt

dem Kunden Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 25 — Lieferung: Vermietet

1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt zu dem Zeitpunkt in Besitz zu nehmen, in dem gemäß den

Die Vereinbarung wird ihr zur Verfügung gestellt, auch wenn sie ihr früher oder später als vereinbart angeboten wird.

2. Wenn sich der Beginn, die Durchführung oder die (Wieder-) Lieferung des Vertrags verzögern, weil

zum Beispiel hat der Mieter nicht alle angeforderten Informationen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, unzureichend

kooperiert, die (An-) Zahlung ist nicht rechtzeitig bei „Zeezicht“ oder anderen eingegangen

Tritt eine Verzögerung ein, auf die „Zeezicht“ keinen Einfluss hat, hat „Zeezicht“ Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der (Nach-) Lieferfrist. Alle vereinbarten (Wieder-) Lieferbedingungen sind niemals fatale Bedingungen. Der Mieter muss „Zeezicht“ schriftlich über seinen Zahlungsverzug informieren und ihr eine angemessene Frist einräumen, damit sie noch liefern (oder liefern) kann. Der Mieter hat aufgrund der Verspätung keinen Anspruch auf Entschädigung.

3. Wenn der Mieter die Annahme der Lieferung verweigert oder fahrlässig Informationen oder Anweisungen erteilt,

für die Lieferung erforderlich sind, ist „Zeezicht“ berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr einzulagern

von Tenant.

4. Wenn die vereinbarte Ware von „Zeezicht“ oder einem externen Spediteur geliefert wird

„Zeezicht“ ist berechtigt, alle Versandkosten zu berechnen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese werden dann separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

einverstanden.

5. Wenn „Zeezicht“ im Rahmen der Ausführung des Vertrags Informationen vom Mieter benötigt,

Die Lieferzeit beginnt erst, wenn der Mieter über alle für die Ausführung von „Zeezicht“ ter erforderlichen Informationen verfügt

hat eine Entscheidung getroffen.

6. Wenn „Zeezicht“ eine Lieferzeit angegeben hat, ist dies nur ein Richtwert.

7. „Zeezicht“ ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, hiervon wurde vertraglich abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. „Zeezicht“ ist berechtigt, die so gelieferten Waren separat in Rechnung zu stellen.

8. Eventuelle Mängel oder falsch gelieferte Waren müssen innerhalb von 24 Stunden an „Zeezicht“ geliefert werden

schriftlich zu melden unter. Bei Schäden an der Mietsache durch unachtsamen Umgang von

Der Mieter selbst haftet für eine etwaige Wertminderung des Mietobjekts.

9. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt in gutem Zustand erhalten hat und ist verpflichtet

Das Mietobjekt muss in gutem Zustand zurückgegeben werden. Wenn bei oder nach der Rückgabe eine Untersuchung ergibt, dass

Wenn sich das Mietobjekt nicht in einem guten Zustand befindet, ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten und alle anderen Schäden an „Zeezicht“ zu erstatten. Der Mieter haftet auch jederzeit für alle Schäden am Mietobjekt und/oder verursacht durch dieses während aller Transporte, die vom oder im Namen des Mieters durchgeführt werden.

Artikel 26 — Mängel an der Mietsache

1. „Sea View“ garantiert, dass das Mietobjekt der Vereinbarung zwischen den Parteien entspricht

geschlossen.

2. „Sea View“ ist verpflichtet, auf Wunsch des Mieters Mängel zu beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder die Kosten für die Behebung der Mängel werden von „Zeezicht“ nicht angemessen verlangt.

3. Jegliche Schäden und Verluste müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, an „Zeezicht“ gemeldet werden. Falls vereinbart, kümmert sich „Zeezicht“ weiter um den Schaden und/oder die Reparatur des Schadens. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen von „Zeezicht“ zu befolgen.

4. Der Mieter haftet selbst für die folgenden Kosten und Schäden und stellt „Zeezicht“ frei von:

a. Schäden aufgrund des Verlustes der Mietsache und/oder der zugehörigen Dokumente;

b. Schäden, die, aus welchem Grund auch immer, nicht von der Versicherungsgesellschaft des Mieters verursacht wurden

erstattet;

c. Schäden, die auf unvorsichtiges Handeln des Mieters selbst zurückzuführen sind.

5. Mängel an Änderungen und Ergänzungen, die vom Mieter vorgenommen oder übernommen wurden, und Mängel am Mietobjekt, die sich aus diesen Änderungen oder Ergänzungen ergeben, und schädliche Folgen für das Mietobjekt, „Sea View“ oder Dritte gelten nicht als Mängel des Mietobjekts im Sinne von Artikel 7:204 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und berechtigen den Mieter nicht zu Ansprüchen gegen „Sea View“. Für 4 von diesen

Änderungen oder Ergänzungen, die auf Mängel am Mietobjekt und schädliche Folgen für das Mietobjekt, „Sea View“ oder Dritte zurückzuführen sind, haftet. Der Mieter stellt „Zeezicht“ von allen Ansprüchen Dritter gegen „Zeezicht“ in diesem Zusammenhang frei.

6. Unsichtbare Mängel sind solche, die der Mieter bei einer gründlichen Inspektion des Mietobjekts nicht entdeckt hat und vernünftigerweise nicht hätte entdecken können. Sie sollten „Zeezicht“ sofort nach Entdeckung des Mangels schriftlich gemeldet werden.

Artikel 27 — Mietgarantie

1. „Sea View“ garantiert, dass das Mietobjekt dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Benutzerfreundlichkeit und/oder Zuverlässigkeit und den gesetzlichen Regeln/Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

2. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung des Mietobjekts, das Gegenstand des Vertrags ist, steigt

geht auf den Mieter über, sobald das Mietobjekt in die Kontrolle des Mieters übergegangen ist. Dies ist in jedem Fall der Fall, wenn das Mietobjekt an die Lieferadresse des Mieters geliefert wird.

Artikel 28 — Haftungsbeschränkung für den Mieter

1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er und die Personen, für die er im Verhältnis zu „Sea View“ die Verantwortung und/oder Haftung trägt, einschließlich in jedem Fall seines Personals, im Zusammenhang mit dem Eintritt dieses Schadens.

2. „Sea View“ haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Mietobjekts entstehen.

3. „Sea View“ haftet nicht für Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen, dass das Mietobjekt nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, eine spätere Bereitstellung des Mietobjekts an den Mieter ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen.

4. „Sea View“ haftet niemals für eine unsachgemäße Nutzung des Mietobjekts, die außerhalb seiner Kontrolle liegt, während der Mietzeit durch den Mieter. Der Mieter muss die Nutzung des Mietobjekts gemäß dem Handbuch „Sea View“ und den mitgelieferten Anweisungen einhalten.

5. Treten während der Mietzeit Schäden auf, ist der Mieter verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, sofern diese nicht von der Garantie abgedeckt sind und/oder „Sea View“ den Schaden nicht kostenlos reparieren kann (haben).

6. Wenn der Mieter das Mietobjekt nach Vertragsende unrechtmäßig besitzt,

„Meerblick“ etwa zu dem Zeitpunkt, an dem er das Mietobjekt verpasst - fordern Sie eine Gebühr an, die sich nach dem Mietpreis richtet.

7. „Zeezicht“ haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die durch „Zeezicht“ aufgrund falscher und/oder unvollständiger Informationen des Mieters verursacht werden, es sei denn, diese Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit war „Zeezicht“ bekannt.

8. Der Mieter stellt „Zeezicht“ von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Vollstreckung frei

Schäden erleiden, die sich aus dem Vertrag ergeben und die dem Mieter zuzurechnen sind.

Teil 3 — Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Foto- und Videodienste

Teil 3 enthält zusätzliche und/oder andere Bestimmungen als Teil 1. Enthält Teil 3 keine zusätzlichen oder anderen Bestimmungen als Teil 1, wird diesbezüglich auf den Inhalt von Teil 1 verwiesen.

Artikel 29 — Laufzeit der Vereinbarung

1. Das Abkommen wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, es sei denn, Inhalt, Art oder Umfang des

Zuweisung bedeutet, dass sie auf unbestimmte Zeit unter Vertrag genommen wurde. Die Dauer des Auftrags hängt teilweise von externen Faktoren ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Geschwindigkeit, mit der die Fotos aufgenommen werden können.

2. Bereits vereinbarte Termine können nur bis zu 7 Werktage vor dem Termin kostenlos storniert werden

Startdatum. Eine Stornierung innerhalb dieser Frist bedeutet, dass der Kunde die bereits angefallenen und reservierten Kosten erstatten muss.

3. Wenn aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder höherer Gewalt von „Sea View“ der Termin nicht möglich ist

stattfinden, werden sich die Parteien beraten, um den Termin zu verschieben. Bereits entstandene Kosten werden kommen

auf Kosten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

Artikel 30 — Durchführung des Dienstes

1. Wenn am Standort des Kunden ein Schaden an der Ausrüstung von „Zeezicht“ auftritt und der Schaden auf eine Ursache zurückzuführen ist, die dem Kunden und/oder seinen Mitarbeitern oder vom Kunden beauftragten Dritten zuzuschreiben ist, ist der Kunde verpflichtet, den von „Zeezicht“ erlittenen Schaden vollständig zu ersetzen.

2. Der Kunde erhält die Fotos, nachdem der Kunde den vereinbarten Betrag vollständig bezahlt hat

bezahlt.

3. Der Kunde kann die Fotos auf seiner Website und/oder in sozialen Medien veröffentlichen, sofern der Name des betreffenden Fotografen erwähnt wird.

Artikel 31 — Pflichten des Kunden

1. Wenn der Kunde „Zeezicht“ einen Standort zur Verfügung stellt oder „Zeezicht“ seinen eigenen (Geschäfts-) Raum zur Verfügung stellt, muss der Raum den von „Zeezicht“ festgelegten Anforderungen entsprechen.

2. Die Fotos dürfen nicht zum Drucken verwendet werden, sofern nicht anders mit dem

Fotograf.

Artikel 32 — Fotografie

1. Die Durchführung der fotografischen Aktivitäten beinhaltet die Bearbeitung von Fotos, sofern nicht anders

einverstanden.

2. Die Fotografie ist Ausdruck von Kreativität und Geschmack. Wenn der Kunde mit dem Angebot einverstanden ist,

Der Kunde ist auch mit dem fotografischen Stil und der Herangehensweise von „Sea View“ einverstanden. „Seaview“ ist

berechtigt, die Arbeit so auszuführen, wie Sie es für richtig und kreativ halten, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden.

3. Wenn das „Sea View“ -Abkommen für die wirksame Umsetzung des „Sea View“ -Abkommens erforderlich ist, zusätzlich

Wenn Sie Material oder einen Raum mieten oder wenn die Anzahl der Fotos erhöht werden muss oder wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mehr Zeit für die Bearbeitung benötigt wird, können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. „Sea View“ wird

Informieren Sie den Kunden rechtzeitig darüber.

4. „Sea View“ kann vom Kunden verlangen, zusätzliche Vereinbarungen zu treffen in Bezug auf

Ausführung, Kosten oder Dauer des Auftrags, wenn nach Ansicht von „Sea View“ die Wetterbedingungen oder andere externe Faktoren eine effektive Ausführung des Vertrags verhindern. In einem solchen Fall können solche Umstände Anlass zur Durchführung zusätzlicher Arbeiten geben.

5. Das Urheberrecht an den fotografischen Arbeiten liegt ausschließlich bei „Seaview“, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben

einverstanden. Die Genehmigung zur Nutzung eines fotografischen Werkes durch den Kunden wird

nur schriftlich und im Voraus in Form einer von „Sea View“ festgelegten Lizenz erteilt. In Bezug auf die Übertragbarkeit von Urheberrechten, die Zuordnung zu einem fotografischen Werk oder eine Verletzung der Urheberrechte von „Zeezicht“ gilt Artikel 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Wenn der Kunde das Eigentum an den Fotoarbeiten beantragt, kann dies nur

mit ausdrücklicher Genehmigung von „Zeezicht“ übertragen, was zusätzliche Kosten verursacht

berechnet.

7. Der Kunde kann nur die von „Zeezicht“ genehmigten und bearbeiteten Fotos erhalten.

Der Kunde hat niemals Anspruch auf „rohe“, unverarbeitete Fotos.

Artikel 32 — Lieferung

1. Die Lieferfrist ist niemals eine Frist, wobei der vereinbarte Termin als Richtwert gilt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.“ „Seaview“ stellt den zu erstellenden Fotobericht zur Verfügung, wenn er nach seiner professionellen Meinung den Spezifikationen des Kunden entspricht, die daher von der vereinbarten Lieferfrist abweichen können.

2. Wenn es eine schrittweise Implementierung gibt oder der Kunde eine Genehmigung erteilen muss,

„Zeezicht“ ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags oder die Lieferfrist bis zum

in dem Moment, in dem der Kunde (ihre) Zustimmung gegeben hat. Der Kunde hat es dann verdient, das, was geliefert wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. Wenn der Kunde

Wenn Sie den gelieferten Artikel nicht innerhalb dieser Frist ablehnen, gilt der gelieferte Artikel als akzeptiert.

Der Kunde darf eine Genehmigung oder Ablehnung zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Aspekte stützen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt wurden.

3. „Zeezicht“ ist bestrebt, die Dienstleistung innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, soweit dies vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann. In dringenden Fällen ist der Kunde verpflichtet, die damit verbundene Entschädigung zu zahlen.

4. Sofern vereinbart, hat der Kunde nach der Lieferung Anspruch auf eine oder mehrere

Anpassungsrunden, die Kosten hierfür hängen davon ab, was die Vertragsparteien der Vereinbarung haben

aufgezeichnet.

5. „Zeezicht“ hat das Recht, alle von ihm fertiggestellten Werke zu signieren oder seinen Namen zu schreiben

(tun) erwähnen. Er hat auch das Recht, alle seine Werke, Designs und alle Gegenstände, auf denen seine geistigen Eigentumsrechte beruhen, ohne (vorherige) ausdrückliche Genehmigung des Kunden für seine eigene Werbung und/oder Werbung zu verwenden.

TEIL 4 — ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN, WORKSHOPS UND ARRANGEMENTS

Teil 4 enthält zusätzliche und/oder andere Bestimmungen als Teil 1. Wenn in

Teil III: Im Vergleich zu Teil 1 sind keine zusätzlichen oder anderen Bestimmungen enthalten, dann wird diesbezüglich auf den Inhalt von Teil 1 verwiesen.

Artikel 33 — Laufzeit der Vereinbarung

1. Das Abkommen wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, es sei denn, Inhalt, Art oder Umfang des

Ein Auftrag beinhaltet, dass sie auf unbestimmte Zeit eingegangen ist.

2. Die Parteien können den Vertrag schriftlich kündigen, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist

Kündigungsfristen:

● Im Falle einer Stornierung der Reservierung wird die Anzahlung von 50% nicht zurückerstattet. Das Guthaben kann je nach Verfügbarkeit innerhalb von 2 Jahren bei „Zeezicht“ eingelöst werden.

● 6 Wochen vor der Veranstaltung ist es möglich, die endgültigen Änderungen an der Schlussrechnung vorzunehmen. Danach ist der gesamte Betrag an „Sea View“ abzüglich einer No-Show-Rate von 10% fällig.
2 Wochen vor der Reservierung senden wir die vollständige Rechnung, die vor Beginn bezahlt werden muss.

3. Eine Kündigung kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen, vorzugsweise mit vorheriger telefonischer Mitteilung der Kündigung.

4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags ist der Kunde derjenige, der bis dahin

tatsächlich fällige Kosten von „Zeezicht“ zum vereinbarten Preis. Die

Die Bestätigung der Bestellung von „Zeezicht“ führt hierher.

Artikel 34 — Workshops und/oder Schulungen

1. Auf Anweisung kann „Zeezicht“ Workshops für den Kunden und seine Mitarbeiter anbieten.

2. Der Workshop findet am Standort des Kunden oder an einem von uns zu bestimmenden Ort statt

„Blick aufs Meer“. Findet der Workshop am Standort des Kunden statt, ist der Kunde verpflichtet, die im Rahmen des Workshops benötigten Einrichtungen rechtzeitig bereitzustellen. Kann ein Workshop nicht stattfinden oder verzögert er sich, weil der Kunde der oben genannten Verpflichtung nicht nachgekommen ist, gehen alle Folgen zu Lasten und Gefahr des Kunden. „Seaview“ ist auch berechtigt, vor Beginn des Workshops Anweisungen zur Eignung des Standorts und der verfügbaren Einrichtungen zu geben.

3. Der Inhalt des von „Zeezicht“ angebotenen Workshops und der während des Workshops angebotene

Beratung ist nicht bindend und nur beratender Natur, aber „Zeezicht“ wird dafür verantwortlich sein

Sorgfaltspflichten beachten. Soweit möglich, wird der Workshop auf die Bedürfnisse von zugeschnitten

Kunde sowie die Bedürfnisse des/der betroffenen Teilnehmer.

4. Der Kunde wird vor Beginn des Workshops schriftlich „Sea View“ alle

Umstände melden, die wichtig sind oder sein könnten, einschließlich aller Punkte und Prioritäten, auf die der Kunde achten möchte.

5. „Seaview“ ist berechtigt, den Workshop abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen. Es liegt im alleinigen Ermessen von „Zeezicht“, den Workshop zu verschieben. Wenn der Kunde an dem neu vereinbarten Termin nicht verfügbar ist, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags oder kann an einem anderen Tag am Workshop teilnehmen. Die Parteien werden sich darüber beraten. Wenn es zu viele Bewerbungen gibt, ist „Zeezicht“ berechtigt, den Workshop in mehreren Sitzungen stattfinden zu lassen. Gegebenenfalls wird die oben genannte Situation rechtzeitig mit dem Kunden besprochen.

Artikel 35 — Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 5 bis 7 (Arbeits-) Tage vor dem gewünschten Termin einzureichen

Lieferdatum, geben Sie die Anzahl der Personen an. Nach diesem Zeitraum ist die Anzahl der angegebenen Personen die Mindestanzahl von Personen und kann nicht reduziert werden. Das Hinzufügen weiterer Personen ist erst möglich, nachdem „Seaview“ dies schriftlich bestätigt hat, zumindest per E-Mail.

Artikel 36 — Haftungsbeschränkung

1. Der Kunde stellt „Zeezicht“ von allen Ansprüchen Dritter aufgrund eines Mangels frei

als Ergebnis einer Dienstleistung, die vom Kunden für einen Dritten erbracht wurde und auch bestand aus

Dienstleistungen mit Meerblick, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass es sich um einen ausschließlichen Schaden handelt

verursacht durch den Service „Sea View“.

2. Jegliches von „Zeezicht“ angebotene Catering, das auf unvollständigen und/oder falschen Informationen des Kunden basiert, begründet niemals die Haftung von „Zeezicht“.

TEIL 5 - ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON ARTIST/DJ

Teil 5 enthält zusätzliche und/oder andere Bestimmungen als Teil 1. Wenn in

Teil 5: Sofern im Vergleich zu Teil 1 keine zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen enthalten sind, wird diesbezüglich auf den Inhalt von Teil 1 verwiesen.

Artikel 37 — Erbringung des Dienstes

1. Beim Einsatz eines Künstlers/DJs stellt „Zeezicht“ die Wünsche und Anforderungen des Kunden stets in den Vordergrund, kann jedoch nicht garantieren, dass der von ihm beauftragte Künstler/DJ jederzeit den Wünschen und Erwartungen des Kunden entspricht.

2. Der Kunde erklärt, dass er mit der Aufführung des beauftragten Künstlers/DJs sowie der Art und/oder Art der vertraglich vereinbarten Aufführung vollständig vertraut ist.

3. Der Kunde ist sich bewusst und stimmt zu, dass die Form der Aufführung zwar vom Kunden in enger Absprache mit dem Künstler/DJ festgelegt wird, der Künstler/DJ jedoch in der Art und Weise, wie die Aufführung der Aufführung erfolgt, völlig unabhängig ist und dass der Künstler/DJ die endgültige Kontrolle über seinen inhaltlichen Beitrag hat.

4. Der Künstler/DJ ist verpflichtet, rechtzeitig anwesend zu sein und alle für die Aufführung notwendigen Dinge mitzubringen

sind, sofern nicht vorab schriftlich vereinbart.

5. Die Rechte von BUMA/STEMRA/SENA gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart

einverstanden. Der Kunde muss diese Rechte selbst erstatten.

6. Der Künstler/DJ ist verpflichtet, sich bei der Bestellung eines Programms auf die Wünsche des Kunden zu konzentrieren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Künstler/DJ ist verpflichtet, mit anderen auftretenden Künstlern/DJs und dergleichen kollegial zusammenzuarbeiten und am reibungslosen Ablauf des Treffens mitzuwirken.

7. Der Künstler/DJ ist bereit, sich auf die Wünsche des Kunden des Treffens/der Aufführung oder des Gastpublikums zu konzentrieren, insbesondere wenn es um die Auswahl des Repertoires und der Aufführung geht.

8. „Seaview“ stellt sicher, dass der Künstler/DJ rechtzeitig vor Beginn der Aufführung mit allem, was für die Aufführung erforderlich ist, anwesend ist, sofern nichts anderes vereinbart ist.

9. Der Kunde garantiert, dass der Künstler/DJ berechtigt ist, jede vereinbarte Stunde zehn Minuten zu verbringen

Pause, sofern nicht im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Die im Voraus von „Zeezicht“ mit dem Kunden besprochene und schriftlich in der

Die durch eine Künstlervereinbarung festgelegte Zeit und Dauer der Aufführung sind verbindlich. Wann

Während der Aufführung der Aufführung verlangt der Kunde, die vereinbarte Endzeit zu verschieben. Der Künstler/DJ oder „Zeezicht“ ist berechtigt, die Anfrage abzulehnen oder sie als zusätzliche Arbeit anzunehmen. Der endgültige Zeitpunkt des Endes der Aufführung ist verbindlich und dient als Grundlage für die Berechnung des Mehraufwands.

11. Der Künstler/DJ ist für die Verwendung und den Umgang mit den Materialien verantwortlich. Im Falle von

„Zeezicht“ ist berechtigt, die Kosten vom Künstler/DJ zurückzufordern.

12. „Seaview“ verfolgt eine Null-Toleranz-Politik. Der Künstler/DJ darf nicht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder harten und weichen Drogen stehen.

Artikel 38 — Öffentlichkeit/Aufzeichnungen

1. Der Kunde darf dies nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von

„Seaview“ oder Künstler/DJ, um Ton- und/oder Videoaufnahmen der Aufführung zu machen (oder produzieren zu lassen).

2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Tonträger, Poster, Fotos und/oder andere Gegenstände mit dem Namen und/oder Bild des Künstlers/DJs vor, während oder unmittelbar nach der Aufführung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von „Zeezicht“ zu verkaufen.

3. Wenn der Kunde den Namen und/oder das Bild des Künstlers/DJs in Werbematerial verwendet oder

Wenn Sie Einladungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung verwenden möchten, müssen das Werbematerial oder die Einladung selbst sowie die Art und Weise oder die Bedingungen, unter denen dies erfolgt, zuvor mit „Zeezicht“ im Namen des Künstlers/DJs vereinbart werden.

Artikel 39 — Option und/oder Stornierung

1. Wenn ein Kunde die Option eines Künstlers/DJs für eine Aufführung wählt, muss der Kunde diese Option spätestens 4 Wochen vor der Aufführung in eine endgültige Buchung umwandeln, andernfalls verfällt die Option.

2. Für den Fall, dass der jeweilige Künstler/DJ aufgrund von Krankheit und/oder höherer Gewalt nicht auftreten kann, hat

„Seaview“ das Recht, die entsprechende Aufführung durch einen anderen gleichwertigen Künstler/DJ (durchzuführen)

unter den gleichen Bedingungen ersetzt, ohne dem Kunden das Recht zu geben, den Vertrag mit „Sea View“ (teilweise) zu kündigen.

3.“ Seaview“ kann einen DJ/Künstler innerhalb von 24 Stunden absagen, wenn höhere Gewalt eintritt, wie

Wetterbedingungen. In einer solchen Situation wird die Buchung auf eine andere verschoben

Datum. „Zeezicht“ schuldet niemals eine Gebühr, wenn „Zeezicht“ die Buchung rechtzeitig storniert

an den DJ/Künstler.

Artikel 40 — Haftungsbeschränkung

Unter keinen Umständen haftet „Zeezicht“, wenn der von ihr angestellte Künstler/DJ die

Erwartungen des Kunden, es sei denn, der Kunde hat diese Erwartungen vor Abschluss des Vertrags gegenüber „Sea View“ geäußert und „Zeezicht“ ausdrücklich vom Kunden angegeben

hat das angestrebte Ergebnis versprochen.

Den Haag, 29. Januar 2025